Laut einer Mitteilung des Hauptzollamtes Erfurt vom Donnerstag sei die Freiheitsstrafe zu einer dreijährigen Bewährung ausgesetzt worden. Die Ermittler des Zolls hatten dem Mann 38 Fälle des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und 14 Fälle von Steuerhinterziehung nachweisen können. Außerdem muss der Verurteilte eine Zahlung von 1.500 Euro an einen gemeinnützigen Verein leisten. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Bereits 2013 waren bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle auf einer Baustelle in Erfurt erste Unregelmäßigkeiten in der Firma festgestellt worden. Seitdem hatte der Zoll den Unternehmer auf dem Schirm. Schließlich wiesen die Beamten dem 61-Jährigen nach, dass er von Mai 2013 bis Juni 2014 polnische Arbeiter als scheinselbstständige Subunternehmer auf verschiedenen Baustellen in Thüringen beschäftigte, obwohl sie in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis bei ihm standen. Dadurch hinterzog er Sozialversicherungs- und Urlaubskassenbeiträge in Höhe von insgesamt über 365.000 Euro.

Der Unternehmer habe die polnischen Scheinselbständigen mitunter zu einem Stundenlohn von gerade einmal 7 Euro ohne Lohnfortzahlung oder Kündigungsschutz beschäftigt, so die Zöllner. Über 40.000 Euro Mindestlohn seien den Arbeitern dadurch erst gar nicht ausgezahlt worden. maz