Im Oktober 2016 hatte der Geisaer Stadtrat beschlossen, sich grundsätzlich an der Unterhaltung von Bildstöcken, Kreuzen und Statuen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu beteiligen. Die Kommune übernimmt ein Drittel der Kosten, maximal 3000 Euro, wenn das Bistum Fulda ebenfalls einen Zuschuss von einem Drittel der Kosten gewährt.