Zur geplanten Stromtrasse Südlink liefen in den zurückliegenden Wochen und Monaten auch im Werratal und in der Rhön Voruntersuchungen. Eine Reihe von Grundstückseigentümern lehnte allerdings Probebohrungen oder Vermessungen auf ihren Flächen ab. Sie sprachen Betretungsverbote aus, worauf sie mit einer Duldungsanordnung durch die Bundesnetzagentur rechnen mussten. Flatterte das behördliche Schreiben ins Haus, wurde der Grundstücksbesitzer damit verpflichtet, die Untersuchungen zuzulassen.