Großbreitenbach/Ilmenau - Kürzlich entschied die Landgemeinde Stadt Großbreitenbach über ihre Straßenreinigungssatzung und Aufgaben, die darüber dem Bürger auferlegt werden (Freies Wort berichtete) sollten. Über den Paragrafen 9, Absatz 7, der neuen Satzung war dem Bürger zunächst auferlegt worden: „Hydranten, die sich vor den Grundstücken in dem von § 6 vorgegebenen Bereich befinden sowie deren Zugänge sind von Schnee freizuhalten.“ Das aber, so wendete Stadtratsvorsitzender Andreas Beyersdorf ein, könne dem Bürger so pauschal nicht aufgetragen werden, denn es sei ja vom Zufall abhängig, wer da gerade einen Hydranten vor dem eigenen Haus stehen habe. Tatsächlich wurde dieser Passus in der schließlich verabschiedeten Fassung nach heftiger Diskussion derart verändert, dass kein Bürger einen Hydranten von Schnee befreien müsse, wohl aber den Notfall-Wasserspender auch nicht mit Schnee zuschaufeln dürfe, also den Zugang beim Räumen mit Schnee versperren – ein kleiner, aber feiner Unterschied, denn direkt einen solchen Hydranten auf öffentlichem Grund freihalten muss demnach nun niemand mehr, wenn er aus purem Zufall ein solches Teil vor der eigenen Tür hätte.