Neben der Benutzungs- und Entgeltordnung für öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Unterbreizbach, die im vergangenen Jahr überarbeitet worden war, gab es zudem für den Verleih des gemeindlichen Festzeltes ein solches Regelwerk. Dieses stammt aus dem Jahr 2008 und darin war unter anderem auch festgelegt, was es beispielsweise kostet, wenn man Bierzeltgarnituren ausleiht. „Aber im Laufe der Zeit haben sich doch mehr Ausstattungsgegenstände angesammelt“, für die es bislang keine konkreten Regeln gab, ob Ausleihgebühren erhoben werden und wenn ja, in welcher Höhe, sagte Bürgermeister Roland Ernst (parteilos) in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates.