Warnstufe 3 im Wartburgkreis Verstärkte Schutzmaßnahmen

red
Am 4. November registriert: 930 aktive Corona-Fälle im Wartburgkreis. Foto: dpa/Alissa Eckert;Dan Higgins

Auch im Wartburgkreis gilt jetzt die Corona-Warnstufe 3. Deshalb hat der Landkreis am 4. November eine neue Allgemeinverfügung mit verschärften Regelungen erlassen.

 
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Bad Salzungen - Im Wartburgkreis hat die 7-Tage-Inzidenz seit dem 29. Oktober die Schwelle der Warnstufe 3 überschritten und ist am 4. November auf einen Höchstwert von 322,6 angestiegen. Der Belastungswert, also die Auslastung der lntensivbetten, und die Hospitalisierungsquote überschritten nun ebenfalls die Schwelle der Warnstufe 3. Aus diesem Grund hat der Wartburgkreis eine Allgemeinverfügung mit verstärkten Schutzmaßnahmen erlassen. Dazu gehört unter anderem die 3G-Regelung für den Zugang zu geschlossenen Räumen wie Gaststätten oder Sporthallen und auch bei privaten Feiern ab 21 Personen. Damit gelten dieselben Regelungen wie in den Nachbarkreisen Gotha und Schmalkalden-Meiningen.

Für öffentliche Veranstaltungen ist die 2G- oder die 3G-plus-Regel anzuwenden. Die Veranstalter können sich zwischen beiden Modellen selbst entscheiden. Neu ist, das alle öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sowie ab 150 Personen unter freiem Himmel beim Gesundheitsamt angemeldet werden müssen und erlaubnispflichtig sind. Nach der Landesverordnung sind auch alle nicht öffentlichen Veranstaltungen mit mehr als 30 Teilnehmern in geschlossenen Räumen und über 70 Teilnehmern unter freiem Himmel nun anzeigepflichtig.

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus wird empfohlen, keine Weihnachtsmärkte zu veranstalten und in öffentlichen Gebäuden den Zutritt nur nach der 3G-Regel zu gestatten, wie es auch das Landratsamt tun wird. Bürger sollten auf Behördengänge möglichst verzichten und Kontakt per Post, E-Mail oder telefonisch aufnehmen.

Mund-Nasen-Bedeckung und Tests

Die 3G-Empfehlung betrifft nicht die Schulen – hier gelten die landesrechtlichen Regelungen. Alle Schüler und das Personal sind verpflichtet, im Schulgebäude auch während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung (bis 16 Jahre) bzw. eine qualifizierte Gesichtsmaske (ab 16 Jahre) zu tragen. Wer nicht entsprechend befreit ist, muss angebotene Selbsttests unter Beaufsichtigung durchführen.

In den Kindertagesstätten gilt, dass die Betreuung in beständigen, festen und voneinander getrennten Gruppen stattfinden soll.

Beim organisierten Sportbetrieb sind alle Angebote auf Personen zu beschränken, die einen Nachweis über 3G vorlegen. Dies gilt nicht für asymptomatische Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und alle noch nicht eingeschulten Kinder sowie für Schüler, die den Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an den schulischen Testungen erbringen können.

96 Corona-Neuinfektionen seit dem Vortag im Wartburgkreis waren mit Stand 4. November, 12.50 Uhr, beim Gesundheitsamt registriert. Aktive Fälle gibt es aktuell in Amt Creuzburg 36, Bad Liebenstein 67, Bad Salzungen 105, Barchfeld-Immelborn 24, Berka v. d. Hainich 8, Buttlar 3, Dermbach 96, Eisenach 212, Frankenroda 5, Geisa 49, Gerstengrund 1, Gerstungen 59, Hallungen 2, Hörselberg-Hainich 34, Krauthausen 9, Krayenberggemeinde 13, Lauterbach 9, Leimbach 2, Ruhla 60, Schleid 7, Seebach 18, Treffurt 20, Unterbreizbach 4, Vacha 15, Weilar 5, Werra-Suhl-Tal 13, Wiesenthal 2 und Wutha-Farnroda 52.

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