Vor Gericht Waffe unterm Bett, Munition in der Schublade

Einmal ist keinmal – im legalen Umgang mit Waffen gilt das nicht. Weshalb der erste Verstoß auch der letzte ist – und im aktuell vor Gericht verhandelten Fall ein Jäger seinen Jagdschein verliert.

 
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Vor einer Kammer des Verwaltungsgerichts versuchte ein Jäger, seinen Jagdschein zurückzubekommen. Foto: dpa-Archiv/Martin Schutt