Nein, sagt die Richterin, die Bericht erstattet, auch wenn jemand fast 30 Jahre lang nicht aufgefallen sei, sich fast 30 Jahren keinen Fehler erlaubt habe – „ein Verstoß reicht“. Weil, das erklärt sie zu Beginn der Verhandlung am Verwaltungsgericht Meiningen, der Umgang mit Waffen immer „besonders gefährlich ist“, müssten alle, denen erlaubt werde, damit zu hantieren, nachweislich besonders zuverlässig sein – und das ausnahmslos immer, ohne jedes Wenn und Aber.