Volkszählung Schmalkalden-Meiningen Zensus-Team im Landkreisist gut gerüstet

Die Zensus-Interviews können meist an der Haustür geführt werden. Foto: dpa/Daniel Karmann

Alle Vorbereitungen für den Zensus 2022 im Landkreis Schmalkalden-Meiningen sind abgeschlossen. Gut 20 000 Kreisbewohner werden nun befragt.

 
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Das Team des Zensus der Erhebungsstelle des Landkreises Schmalkalden-Meiningen ist formiert und startklar. „Aktuell sind die Befragungen gestartet. Dabei brauchen wir die Unterstützung der Bevölkerung“, so Timm Hausner, Leiter der Erhebungsstelle im Landkreis Schmalkalden-Meiningen. „Dafür wurden knapp 20 000 Einwohner unseres Landkreises durch Zufallsprinzip ausgewählt und werden in den kommenden Wochen von eigens dafür ausgesuchten und geschulten Interviewern, den Erhebungsbeauftragten befragt.“

Der Zensus ist eine Art Inventur des Landes: Seine Ergebnisse zeigen, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Die dabei gesammelten Daten werden anonymisiert und dafür genutzt, um wichtige Entscheidungen und Planungen für die Zukunft vorauszudenken. Von der Einteilung der Wahlkreise bis hin zur Planung von Schulen, Kindergärten oder Pflegeeinrichtungen – viele Entscheidungen beruhen auf den präzisen Bevölkerungs- und Wohnungszahlen, die der Zensus liefert. Am Sonntag, 15. Mai , war der Stichtag für den Zensus in Deutschland. Das bedeutet, dass sich alle erfragten Angaben auf dieses Datum beziehen und somit vergleichbar sind.

Die Interviewer kündigen sich vorab schriftlich an. Darin sind auch die Kontaktdaten enthalten, um den Termin im Bedarfsfall verschieben zu können. Das Interview ist kurz und kann direkt an der Haustür erfolgen. dabei werden alle im Haushalt wohnhaften Personen befragt zu Namen, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit. Ein Teil der Befragten bekommt Zugangsdaten, um online weiterführende Fragen zu beantworten, beispielsweise welchen Bildungsabschluss sie haben, wo sie arbeiten und wie weit sie dorthin fahren.

Wenn ein Haushalt für den Zensus ausgewählt wurde, sind grundsätzlich alle in diesem Haushalt lebenden Personen auskunftspflichtig. Für die kurze persönliche Befragung kann auch ein Haushaltsmitglied stellvertretend für alle anderen antworten. Minderjährige sind nur dann selbst auskunftspflichtig, wenn sie einen eigenen Haushalt führen.

Neben der Haushaltebefragung gibt es noch die Gebäude- und Wohnungszählung. Hier werden alle Eigentümer oder Verwalter von Wohnraum befragt. Dadurch kann es vorkommen, dass manche Einwohner für zwei Erhebungen des Zensus befragt werden. Diese Befragung führt in Thüringen das Thüringer Landesamt für Statistik meist online durch.

Die Sicherheit der Daten hat höchste Priorität. Alle Zensus-Mitarbeitenden unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht und der statistischen Geheimhaltungspflicht. Daten, die für die Statistik erhoben werden, finden keinen Rückfluss und keinen Weg hinein in andere Behörden, in andere Verwaltungsvorgänge. Es gibt hier eine ganz klare Zweckbindung für die Statistik. Deshalb wird niemand ein Schreiben wegen der Antworten zum Zensus von einer anderen Behörde erhalten. Das ist durch das Gesetz klar geregelt.

Die Teilnahme ist verpflichtend. Personen, die zur Befragung vorgesehen sind, müssen Auskunft zu geben. Die Auskunftspflicht ist notwendig, damit die geforderte hohe Qualität und Genauigkeit der Zensus Ergebnisse erreicht werden kann.

Weitere Informationen gibt es unter Tel. (03693) 88 007-50, E-Mail: zensus@lra-sm.de und online www.lra-sm.de/zensus.

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