Die Sicherheit der Daten hat höchste Priorität. Alle Zensus-Mitarbeitenden unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht und der statistischen Geheimhaltungspflicht. Daten, die für die Statistik erhoben werden, finden keinen Rückfluss und keinen Weg hinein in andere Behörden, in andere Verwaltungsvorgänge. Es gibt hier eine ganz klare Zweckbindung für die Statistik. Deshalb wird niemand ein Schreiben wegen der Antworten zum Zensus von einer anderen Behörde erhalten. Das ist durch das Gesetz klar geregelt.
Die Teilnahme ist verpflichtend. Personen, die zur Befragung vorgesehen sind, müssen Auskunft zu geben. Die Auskunftspflicht ist notwendig, damit die geforderte hohe Qualität und Genauigkeit der Zensus Ergebnisse erreicht werden kann.
Weitere Informationen gibt es unter Tel. (03693) 88 007-50, E-Mail: zensus@lra-sm.de und online www.lra-sm.de/zensus.