So sind laut Veterinäramt alle auszustellenden Hühner, Enten, Puten Gänse, Zwerghühner und Tauben vor der Veranstaltung am Einlass tierärztlich klinisch zu untersuchen. Weiterhin dürfen diese Tiere nur ausgestellt werden, soweit negative Nachweise über Ergebnisse einer virologischen Untersuchung auf hochpathogenes Aviäres Influenzavirus vorliegen. Diese Probenahmen (kombinierte Rachen- und Kloakentupfung) dürfen längstens vier beziehungsweise sieben Tage vor der Veranstaltung erfolgen, fasst Adolf Löbl, Ausstellungsleiter und einer der beiden gleichberechtigten Vereinsvorsitzenden des veranstaltenden Vereins, zusammen.