Die für Donnerstag geplante Prozess-Eröffnung am Landgericht Meiningen wird voraussichtlich erst Mitte Januar stattfinden. Der wegen Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und Hausfriedensbruch angeklagte Mann ließ just am Morgen telefonisch mitteilen, er sei in der Notaufnahme eines Krankenhauses in Oberfranken. Da auch sein Pflichtverteidiger – die Wahlverteidigerin hat ihr Mandat niedergelegt – keine weiteren Informationen hatte, erklärte der Vorsitzende Richter, man müsse die Hauptverhandlung unterbrechen, die Situation klären – und dann „gegebenenfalls Zwangsmaßnahmen“ ergreifen, um den Prozess führen zu können.