Verlag kündigt CDU-Politiker Maaßen ist nicht länger Grundgesetz-Kommentator

Hans-Georg Maaßen, Mitglied des CDU-Kreisverbandes Schmalkalden-Meiningen. Foto: /Marko Hildebrand-Schönherr

Hans-Georg Maaßen verliert seinen Nebenjob als Kommentator des Grundgesetzes. Nach massiver Kritik aus Juristenkreisen beendet der Verlag C.H. Beck die Zusammenarbeit mit dem Südthüringer CDU-Politiker. Der sieht in seinem Rauswurf eine Landesregierung am Werk.

 
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Nun also doch: Der wichtigste deutsche juristische Fachverlag C.H. Beck trennt sich von seinem freien Mitarbeiter Hans-Georg Maaßen (CDU). Man habe sich entschlossen, „unsere Möglichkeiten zu nutzen, den Verlagsvertrag mit Herrn Dr. Maaßen zu beenden“, teilte der Verlag am Mittwoch mit. Daraufhin habe der 60-Jährige diesen am 17. Januar selbst gekündigt.

Maaßen ist einer der Autoren eines Grundgesetzkommentars, der bei C.H. Beck erscheint. Zuletzt hatten mehrere Juristen ihre Zusammenarbeit mit dem Verlag beendet, weil sie den Südthüringer CDU-Politiker wegen seiner radikaler werdenden Grundsatzkritik am deutschen Justizsystem als Fachautor für untragbar halten. Zunächst hatte der Münchner Verlag trotzdem an ihm festgehalten. In seiner Erklärung zum Rauswurf wiederholte Beck nun zwar seinen Standpunkt, Maaßens Kommentierung des Asylrechts-Artikels sei „fachlich nicht zu beanstanden“. Jedoch verstricke die Autorenschaft Maaßens angesichts der polarisierenden Debatte um dessen öffentliche Äußerungen den Verlag in Auseinandersetzungen der Tagespolitik, was seine Neutralität gefährde. „Wir distanzieren uns von allen extremen politischen Äußerungen von Autoren, die die Grenzen des Vertretbaren austesten“, heißt es in der am Nachmittag verbreiteten Erklärung des C.-H.-Beck-Verlags. Mit anderen Worten: Wer so an der Grenze der Verfassungstreue steht wie der Südthüringer CDU-Politiker, hat in der seriösen Rechtswissenschaft nichts zu suchen.

Maaßen selbst zeigte sich am späten Abend „erstaunt“ über die Angaben des Verlages und lieferte auf Twitter seine eigene Version des Rauswurfs. Man habe ihn dringend um Auflösung des Vertrags gebeten, weil einer der Herausgeber „von seiner Landesregierung politisch erheblich unter Druck gesetzt worden sei“, schrieb er und schlussfolgerte: „Mit meiner außerordentlichen und fristlosen Kündigung bin ich den Herausgebern und dem Verlag weit entgegenkommen.“

Vor einigen Tagen erst hatte Maaßen Politik und Medien einen „eliminatorischen Rassismus gegen Weiße“ vorgeworfen, was unter anderem der Buchenwald-Gedenkstättenchef Jens-Christian Wagner als Gleichsetzung mit dem Holocaust kritisierte. Maaßen spiele bewusst auf den Begriff „eliminatorischer Antisemitismus“ an, mit dem der Holocaust-Forscher Daniel Goldhagen die Ideologie hinter der Judenvernichtung durch die Deutschen beschrieben hatte. Ein solches Mitglied sei für die CDU nicht mehr tragbar, schrieb Wagner in der „Jüdischen Allgemeinen“.

Schon zuvor hatte Maaßen sich noch radikaler als bisher gewohnt zu Grundsatzfragen des politischen Systems der Bundesrepublik positioniert und dabei Töne angeschlagen, die in der Öffentlichkeit eher aus Kreisen von Querdenkern oder der AfD bekannt sind. „Es geht nicht um Flüchtlingsschutz. Sie wollen eine andere Bevölkerung“, lautet eine seiner Thesen zur Migrationspolitik in Deutschland, die er Anfang Januar auch in einer CDU-Veranstaltung in Meiningen vertrat. Der Staat, so Maaßens Credo, wolle eine rechtswidrige Politik des unbegrenzten Zuzugs und damit „Deutschland verändern“, sagte er dort. Ein „Menschenzuchtprogramm“, das einem „antideutschen und antiweißen Rassismus“ entspringe, sei das Ziel, wenn Parteien und Journalisten die „Migranten-Kriminalität“ gezielt verschleierten, hatte er in der Schweizer „Weltwoche“ zu den Silvesterkrawallen in Berlin geschrieben.

Die durch Angela Merkel geprägten CDU-Führungsmitglieder nannte Maaßen in einem Interview im November mit Blick auf die massive Kritik an Rechtskonservativen wie ihn „Kommunisten und Ökosozialisten, die Feindbekämpfung betreiben“.

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