Dies gilt etwa auch für einen Badeurlaub zum Beispiel in Agadir oder an der weiteren Küste. „Vermutlich wird dieser Badeurlaub ohne Weiteres möglich sein, weil die Flughäfen, etwa von Agadir, geöffnet sind.“ Sollte auch die Infrastruktur der Hotels an der Küste dann nicht beeinträchtigt sein, ergebe sich für eine solche Reise keine Berechtigung, dass Urlauber davon kostenfrei zurücktreten könnten. Letztlich käme es also immer auf den Einzelfall an.
Was für Individualreisende gilt
Im Gegensatz zu Pauschalreisenden können sich Menschen, die Flug und Hotel individuell gebucht haben, nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen und auf ihren Veranstalter zurückziehen. Sie sind auf die Geschäftsbedingungen der einzelnen Anbieter angewiesen.
Wer keine oft teureren Tarife mit flexiblen Storno-Bedingungen gebucht hat, kann dann häufig nur auf Kulanz hoffen, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Ist zum Beispiel das gebuchte Hotel vor Ort beschädigt, aber der Flieger geht, dann könnte sich die Airline laut Verbraucherschützerin Wojtal auf den Standpunkt stellen: Unsere Leistung können wir anbieten und dass das Hotel nicht mehr zur Verfügung steht, ist nicht unser Problem.