Im Fall der Vergewaltigung und Tötung einer 17-Jährigen im rheinland-pfälzischen Ludwigshafen hat das Landgericht Frankenthal das Urteil um den Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung ergänzt. Außerdem wurde der Vollzug der Jugendstrafe in einer sozialtherapeutischen Einrichtung angeordnet, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte.