Nachdem eine Mehrheit von CDU, AfD und FDP im Landtag eine Absenkung der Grunderwerbsteuer in Thüringen beschlossen hat, klagt die Landesregierung gegen den entsprechenden Gesetzesbeschluss. Die Landesregierung werde die schon vor einigen Tagen geäußerten verfassungsrechtlichen Zweifel an dem beschlossenen Gesetz vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof thematisieren, teilte eine Sprecherin der Landesregierung am Dienstag nach einer Sitzung des Regierungskabinetts mit. Ein Grund für diesen Schritt sei eine Regelung aus der Landesverfassung, nachdem der Landtag Mindereinnahmen des Landes gegenüber dem Haushaltsentwurf der Regierung nur dann beschließen dürfe, wenn klar sei, wie diese finanziellen Einbußen gegenfinanziert werden sollten. „Dies ist bei dem Gesetzentwurf nicht der Fall“, heißt es in der Mitteilung der Regierungssprecherin. „Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) wurde gebeten, einen geeigneten Prozessvertreter auszuwählen.“