Das Thema ist für das Verfassungsgericht keineswegs neu. In den 1990er Jahren mussten sich die Weimarer Richter gleich mehrfach mit der sogenannten Landeskinderklausel beschäftigen, nach der nur Einheimische in den Landtag gewählt werden dürfen. Da ging es um Fälle wie den damaligen Wirtschaftsminister Franz Schuster (CDU), der zwar im Gästehaus der Landesregierung in Erfurt gemeldet war, dessen Familie in Sankt Augustin bei Bonn wohnte. Oder um den einstigen Vize-Kulturminister der DDR, Klaus Höpcke von der PDS, der in Berlin wohnte. 1997 hatte das Gericht noch geurteilt, man dürfe Wahl- und Meldegesetz nicht so auslegen, dass eine politische Tätigkeit ausgeschlossen sei. Jetzt habe man sich damit beschäftigt, ob Landes- auf Kommunalwahlrecht übertragbar sei, heißt es aus Weimar. Dass die Antwort ganz offenkundig Nein lautet, zeigt der Ausgang der Kemmerich-Klage.