Quasi im Umkehrschluss aber betont Pröbstel mehrfach und immer wieder, was schon die Vertreter der Staatsanwaltschaft Erfurt in ihrem Plädoyer gesagt hatten: Dass der Übergriff eindeutig rassistisch motiviert gewesen sei und deshalb hart bestraft werden müsse. Es habe sich um „eine äußerte brutale Tat“ gehandelt, die aus „einer verurteilungswerten Gesinnung“ heraus begangen worden sei, sagt er. Dennoch seien die vier Männer nicht wegen der Ideologie verurteilt worden, der sie folgten. Sondern weil sie aus rassistischen Motiven heraus gehandelt hätten. „Dafür hat die Kammer null Verständnis, null Verständnis.“
Alle Verteidiger hatten auf Freisprüche für ihre Mandanten plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann über das Rechtsmittel der Revision beim Bundesgerichtshof angefochten werden.
Die Opferberater von ezra reagieren nicht nur negativ auf die Entscheidung des Gerichts; was auch zu den Nicht-Alltäglichkeiten dieses Tages gehört, immerhin ist ezra eigentlich ausgesprochen justizkritisch. Einerseits bleibe das Urteil hinter den Erwartungen der Opferberater zurück, sagt eine Sprecherin von ezra, wo man auf die Begleitung von Menschen spezialisiert ist, die rechtsextreme Gewalt erleben mussten. Andererseits sei es gut, dass bei der Strafzumessung die rassistische Motivation der Tat berücksichtigt worden sei. Dies sei nun mutmaßlich das erste Mal in einem solchen Verfahren in Thüringen geschehen. „Das begrüßen wir ausdrücklich.“