Grenzgebiet Kroatien/Bosnien-Herzegowina
In der Kleinstadt Hrvatska Kostajnica an der Grenze zu Bosnien und Herzegowina hatten die Behörden den Notstand ausgerufen. Nach tagelangen Regenfällen war die Una, ein Nebenfluss der Save, über die Ufer getreten. Zivilschutz und Freiwillige errichteten Dämme aus Sandsäcken.
Dalmatien
Von den Überschwemmungen betroffen ist auch weiterhin die Region um die Kleinstadt Obrovac im ländlichen Hinterland Dalmatiens. Dort war bereits am Montag die Altstadt überschwemmt worden, nachdem der Fluss Zrmanja über die Ufer getreten war. Im nahe gelegenen Ort Gracac mussten Einwohnerinnen und Einwohner in die oberen Etagen ihrer Häuser flüchten.
Duga Resa
Im Gebiet Duga Resa rund 60 Kilometer südwestlich von Zagreb trat der Fluss Mrežnica über die Ufer. Nach Angaben der Nachrichten-Website „Vijesti“ stehen in den Orten Karlovac, Donji Mrzlo Polje, Zvečaj und Belavići viele Straßen, Häuser, Höfe und Felder unter Wasser.
Info: Reisen nach Kroatien
Kostenlose Stornierung
Wenn Naturkatastrophen (Unwetter, Überschwemmungen, Waldbrände, Erdbeben) den Urlaubsort treffen, dann handelt es sich laut Reiserecht um „außergewöhnliche Umstände“. In diesen Fällen kann ein Urlaub oftmals kostenlos storniert werden. „Die Voraussetzung ist, dass die Reise durch außergewöhnliche Umstände tatsächlich konkret beeinträchtigt ist“, sagt Karolina Wojtal, Juristin und Projektleiterin beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland gegenüber dem Onlineportal „Reisereporter“.
Urlaub in Italien und Kroatien
Für den gebuchten Urlaub in Italien und Kroatien bedeutet das: Reisen können unter der Voraussetzung kostenlos storniert werden, wenn sie in ein konkret vom Unwetter betroffenes Gebiet führen. Die Sorge vor möglichen Schäden in bisher nicht betroffene Regionen genügt nicht für eine Stornierung. Explizite bedeutet das: Angst oder Unsicherheitsgefühle sind keine Stornogründe.
Pauschal- und Individualreisen
Nach Angaben des ADAC sind Pauschalreisende bei Naturkatastrophen im Vorteil: Aufgrund „außergewöhnlicher Umstände“, welche beispielsweise die Anfahrt zu einer Reise oder deren Durchführung erheblich beeinträchtigen, lässt sich der Urlaub kostenlos stornieren. Individualreisende können hingegen ihr Hotel nicht stornieren, nur weil der Strand in der Region nicht nutzbar ist bzw. Straßen oder Bahnstrecken überflutet sind. Eine Umbuchungs- oder Kulanzmöglichkeit ergebe sich laut ADAC erst dann, wenn etwa das Hotel aufgrund des Hochwassers nicht nutzbar sei oder der im Zusammenhang mit dem Hotel beworbenen Pool- oder Strandzugang nicht gewährleistet werden könne.