Streiks etwa von Mitarbeitern des Reiseveranstalters zählten nicht dazu, da es sich dabei um betriebsinterne Vorgänge handeln würde. Streiks bei Dritten wie dem Flughafenpersonal (etwa Piloten), für die der Veranstalter nicht einzustehen hat, könnten hingegen außergewöhnliche Umstände begründen.
Was bedeutet das für den Urlaub in Italien und Kroatien?
Für den gebuchten Urlaub in Italien und Kroatien bedeutet das: Reisen können unter der Voraussetzung kostenlos storniert werden, wenn sie in ein konkret vom Unwetter betroffenes Gebiet führen.
Die Sorge vor möglichen Schäden in bisher nicht betroffene Regionen genügt nicht für eine Stornierung. Explizit bedeutet das: Angst oder Unsicherheitsgefühle sind keine Stornierungsgründe.
Welche Unterschiede gibt bei Pauschal-und Individualreisen?
Nach Angaben des ADAC sind Pauschalreisende bei Naturkatastrophen im Vorteil: Aufgrund „außergewöhnlicher Umstände“, welche beispielsweise die Anfahrt zu einer Reise oder deren Durchführung erheblich beeinträchtigen, lässt sich der Urlaub kostenlos stornieren.
Individualreisende können hingegen ihr Hotel nicht stornieren, nur weil der Strand in der Region nicht nutzbar ist bzw. Straßen oder Bahnstrecken überflutet sind. Eine Umbuchungs- oder Kulanzmöglichkeit ergebe sich laut ADAC erst dann, wenn etwa das Hotel aufgrund des Hochwassers nicht nutzbar sei oder der im Zusammenhang mit dem Hotel beworbenen Pool- oder Strandzugang nicht gewährleistet werden könne.