Unterpreppach Discobesucher schlägt und tritt auf Mann ein

Manfred Wagner

Die Wahrheitsfindung bei einem Verfahren wegen Körperverletzung gestaltete sich am ersten Verhandlungstag äußerst schwierig. Schuld war der während der Tat genossene Alkohol.

 
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Unterpreppach - Die Suche nach der Wahrheit gestaltete sich beim ersten Verhandlungstag wegen Körperverletzung vor dem Haßfurter Amtsgericht wie ein Stochern im dichten Nebel. Dabei ging es um einen Vorfall bei einer Disco in Unterpreppach. Durch ausgiebigen Alkoholkonsum hatten viele Zeugen große Lücken im Erinnerungsvermögen und machten einander äußerst widersprechende Angaben. Was passierte in dem Eberner Vorort in der Samstagnacht des 15. Dezember letzten Jahres? Wie die Staatsanwältin vortrug, soll zu später Stunde zwischen drei und vier Uhr ein 27-jähriger Kurierfahrer einen anderen Discobesucher vor dem Tanzlokal zuerst ins Gesicht geschlagen und - nachdem sein Opfer zu Boden gegangen sei - dreimal auf ihn eingetreten haben. Dabei soll er mit seinen Füßen auch den Kopf des am Boden liegenden Mannes getroffen haben.

Der Angeklagte schilderte den damaligen Ablauf so, dass er mit seiner Freundin und drei weiteren Kumpels im Auto kurz vor Mitternacht an der Disco angekommen sei. Bereits auf dem Weg zu der Vergnügungsstätte habe man mit einer halben Flasche Wodka ordentlich "vorgeglüht." In der Disco selbst habe er dann nochmals fünf bis sechs Wodka- und zwei bis drei Whiskey-Longdrinks konsumiert

Beim Nachhausegehen schließlich sei er mit einem anderen jungen Mann aneinander geraten. Angeblich hätte der seine damalige Freundin als "Hure" beschimpft und er hätte daraufhin von diesem lautstark verlangt, dass er sich entschuldigen solle. Nach einer gegenseitigen Rempelei habe er seinen Kontrahenten mit der Faust ins Gesicht geschlagen, worauf dieser in den Kniestand gegangen wäre. Und da habe sein Gegner ihn dermaßen durch die Jeans in die Wade gebissen, dass es heftig geblutet hätte. Daraufhin habe er ihn zwei- bis dreimal getreten, allerdings "definitiv nicht ins Gesicht", sondern gegen die Brust.

Das damalige Opfer, ein 26-jähriger Industriemechaniker, berichtete im Zeugenstand eine völlig andere Version der Geschehnisse. Nach seiner Darstellung hatte er weder die Freundin des Beschuldigten beleidigt noch habe er irgendjemanden ins Bein gebissen. Vielmehr habe er auf dem Parkplatz vor der Disco einen Schlag ins Gesicht bekommen und als er dann am Boden gelegen habe, habe sein Peiniger wild auf ihn eingetreten. Um Schlimmeres zu verhindern, habe er seine Arme hochgerissen und damit sein Gesicht geschützt. Auf Nachfrage von Strafrichterin Kerstin Leitsch erklärte der Geschlagene, dass die Attacke bei ihm zu einer blutenden Nase sowie zu Prellungen, Abschürfungen und blauen Flecken geführt hätte. Die Verletzungen seien allerdings nicht so schlimm gewesen, dass er zum Arzt hätte gehen müssen. Auch der Industriemechaniker war zum Tatzeitpunkt alles andere als nüchtern, hatte er doch rund 1,8 Promille Alkohol im Blut.

Von den acht weiteren Zeugen, die damals vor Ort waren, ergaben sich bei der Vernehmung kaum verwertbare Angaben. Entweder wollten sie sich nicht mehr erinnern können oder sie sagten Dinge, die von dem, was sie damals bei der Polizei zu Protokoll gegeben hatten, stark abwich. Nur die Zeugenaussage einer völlig unbeteiligten Hotelfachfrau brachte noch etwas Licht ins Dunkel. Sie sagte, dass sie damals gerade in ihrem Auto gesessen habe, als laute Schreie sie aufgeschreckt hätten. Sofort wäre sie aus ihrem Wagen gestiegen und zu dem Tatort hingelaufen. Dort habe sie gesehen, wie ein Mann mit schwarzer Kapuze einem anderen am Boden Liegenden mit Fußtritten malträtiert habe, so "wie man einen Fußball schießt", sagte sie wörtlich. Eine andere Frau, die dabei gestanden habe, hätte dann den Täter weggezogen und jemand habe laut gerufen: "Hopp, bloß weg hier!"

Soweit zum Stand am ersten Verhandlungstag, an dem die Vorsitzende mehrere der Zeugen eindringlich auf ihre Wahrheitspflicht hingewiesen hatte. Trotzdem bleibt fraglich, ob es gelingt, den wahren Ablauf des Geschehens zu eruieren, wenn die Verhandlung am morgigen Freitag fortgesetzt wird.

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