Natürlich werden Wohnungen auch in Untermaßfeld dringend gebraucht. Und wenn ein Investor von außerhalb bereit ist, hier im Ort einen Neubau gleich mit sechs Wohneinheiten zu errichten, sollte sich eine Gemeinde darüber freuen. Eine Baugenehmigung zu erteilen oder diese abzulehnen, liegt ohnehin nicht in ihrer Entscheidungsgewalt. Dazu ist allein die Baubehörde im Landratsamt befugt. Die Mitglieder des Gemeinderates sind lediglich gefragt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen – oder dies zu verweigern, wenn es aus ihrer Sicht zwingende Gründe gibt, die gegen das Bauvorhaben sprechen. Lehnen sie ihr Einvernehmen ab, muss dann die Baubehörde diese Gründe prüfen und endgültig entscheiden, ob gebaut werden darf oder nicht.