In der Einheitsgemeinde Unterbreizbach gibt es diverse öffentliche Einrichtungen und Plätze, die für Feiern und andere Veranstaltungen genutzt werden können. Was dabei zu beachten ist und welche Mieten oder andere Kosten gegebenenfalls fällig werden, ist in der Benutzungs- und Entgeltordnung der Gemeinde festgelegt. Diese war letztmalig 2016 überarbeitet worden – weil es seitdem einige Änderungen gab, wurde sie nun erneut angepasst.