Unfallflucht Ein Verletzter bleibt liegen

Unfall mit einem Kraftrad (Symbolfoto, nicht die Unfallstelle bei Benshausen) Foto: dpa//Ralf Hettler

Ein Transporter hat am Sonntag ein Kleinkraftrad bei Benshausen über den Haufen gefahren und ist geflüchtet. Die Polizei ermittelt. Der Täter sollte sich nicht zu sicher fühlen. „Am Unfallort hinterließ er seinen linken Außenspiegel“, so die Polizei. Bei schweren Unfallfluchten droht sogar Gefängnis.

 
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Zella-Mehlis - Gegen 0.25 Uhr am Sonntagmorgen war der Fahrer eines Kleinkraftrades auf der B 62 zwischen Zella-Mehlis und Benshausen unterwegs, wie ein Polizeisprecher erklärte. In einer Linkskurve kam ihm ein VW Transporter oder Bus entgegen. Es kam zur Kollision zwischen beiden Fahrzeugen. Der Fahrer des Zweirades wurde verletzt und ins Klinikum nach Suhl gebracht.

Der Fahrer des VW setzte seine Fahrt fort ohne sich um die Unfallfolgen zu kümmern. „Am Unfallort hinterließ er seinen linken Außenspiegel“, heißt es im Polizeibericht. Zeugen sollen sich unter Telefon (03681)3690 melden.

Die Unfallflucht (auch als Fahrerflucht bezeichnet) ist im deutschen Strafrecht eine Verkehrsstraftat, die im Paragrafen 142 des Strafgesetzbuches (StGB) unter der Bezeichnung Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geregelt ist. Die Tat kann mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren sanktioniert werden, zur Einziehung der Fahrerlaubnis führen und ein Fahrverbot zur Folge haben. Die kriminalistische Bedeutung der Unfallflucht ist groß: Jährlich werden etwa 250.000 bis 300.000 Fälle polizeilich erfasst – wobei es sich aber meist um sogenannte Parkplatzrempler ohne Personenschaden handelt.

Die Wahrscheinlichkeit einer Unfallflucht nimmt mit steigendem Wert des durch den Unfall verletzten Gutes ab: Während bei Unfällen mit Personenschäden es vermutlich in weniger als zehn Prozent zu einer Unfallflucht kommt, wird bei geringfügigen Sachschäden eine Fluchthäufigkeit von 15 bis 25 Prozent angenommen. Häufig, nach Schätzungen in mindestens 50 Prozent aller Fälle, wird die Unfallflucht von alkoholisierten Unfallbeteiligten begangen. Die geschätzte Aufklärungsquote liegt im Durchschnitt bei über 40 Prozent, wobei die Quote bei Unfällen mit Personenschäden höher als bei Unfällen mit Sachschäden ist.

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