Autofahren und Alkohol gehören nicht zusammen. Aber auch betrunken mit dem Fahrrad fahren hat Konsequenzen. Das dürften auch ein Radfahrer aus Oberzella und und eine Radfahrerin aus Suhl zu spüren bekommen.
Nach der Werbung weiterlesen
Am späten Samstagabend war auch eine 44-Jährige in Suhl in der Schleusinger Straße vom Drahtesel gefallen, als sie von der Straße wieder auf den Radweg auffahren wollte. Auch bei ihr war laut Polizei rasch klar, was die eigentliche Ursache für den Sturz war. Sie hatte einen Alkoholwert von 1,86 Promille. Eine Blutentnahme wurde veranlasst. Ihre leichten Verletzungen konnten im Krankenhaus gleich behandelt werden. Beide erwartet nun Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.
Satte 2,39 Promille Alkohol in der Atemluft wies ein 33-jähriger Radfahrer bei einer Kontrolle am Sonntag gegen 4.00 Uhr in Gotha auf. Ein Wunder, dass er nicht vom Sattel gefallen war. Einen absoluten Spitzenwert hatte im Dezember 2023 ein Radfahrer in Schmalkalden "gepustet". Er war mittags mit immerhin 3,6 Promille in der Stadt on tour und dabei immer wieder vom Rad gefallen.
Der ADAC weist immer wieder darauf hin, dass jeder, der mit einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille auf dem Fahrrad unterwegs ist, eine Straftat begeht. Man gilt dann als absolut fahruntüchtig.
Und die Folgen? Ist ein Radfahrer mit 1,6 Promille oder mehr unterwegs, hat er laut ADAC mit einer Geldstrafe in Höhe von etwa 30 Tagessätzen, d.h. einem monatlichen Nettogehalt, zu rechnen. Zudem werden zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.
Auch werde die Fahrerlaubnisbehörde über den Vorfall informiert und ordne dann ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Fällt die MPU negativ aus, wird dem Fahrradfahrer, auch wenn er "nur" alkoholisiert Fahrrad gefahren ist, eine Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen – der Führerschein ist damit weg, so der ADAC.
Auch wenn der Fahrradfahrende (noch) gar keinen Führerschein hat, muss er zur MPU. Denn jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, muss dafür geeignet sein. Das Radfahren kann sogar verboten werden, wenn die Gefahr besteht, dass zukünftig wieder Alkohol getrunken und dann Fahrrad gefahren wird.