Kooperation statt Komplett-Verbot lautet auch die Devise in Dresden, wobei auch dort nach eigenen Angaben Regulierungen wie etwa eine Limitierung der Fahrzeuge und Absperrzonen in sensiblen Bereichen zur Strategie zählen.
Was den Fall Gelsenkirchen besonders macht
Gelsenkirchen ist nach Erkenntnis des Städte- und Gemeindebundes "bislang die einzige Stadt, die eine Identitätsprüfung der Nutzer durch die Anbieter vorschreibt und ihre Sondernutzungserlaubnis daran koppelt". Hintergrund seien Unfälle, insbesondere einer mit Todesfolge. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte in einem Eilverfahren entschieden, dass die beiden Verleiher Bolt und Tier die Verfügung der Ruhrgebietsstadt befolgen müssten, "die E-Scooter bis zum 20. April 2024 aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen".
Die Stadt hatte verlangt, dass sich Nutzer einmalig etwa mittels Personalausweis oder Führerschein bei den Verleihfirmen registrieren müssten, wie Stadtsprecher Martin Schulmann schilderte. Bolt und Tier, laut Schulmann die einzigen E-Scooter-Verleiher in der Stadt, wandten sich dagegen, scheiterten aber in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Ein Sprecher der Firma Bolt betonte allerdings, es handele sich nicht um eine endgültige Entscheidung. Lediglich die Eilanträge der beiden Unternehmen seien abgelehnt worden.
Das letzte Wort dürfte in dem Konflikt also noch nicht gesprochen sein - für den Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, steht aber grundsätzlich fest: "Wenn E-Scooter falsch genutzt oder abgestellt werden und so für Unfälle oder Schäden sorgen, muss klar sein, wer haftet." Die beste Lösung wäre ihm zufolge, wenn der Halter, also die Anbieter, haften würden. "Wenn das nicht der Fall ist, müssen die haften, die die Scooter nutzen" - und dazu brauche es einen Identitätsnachweis. "Andere Städte werden sich die Entwicklung in Gelsenkirchen auf jeden Fall genau anschauen", meint Dedy.