Trinkwasser Talsperre muss geschützt werden

red
Die Hinweisschilder an der Trinkwassertalsperre Schiebe Asbach. Foto: LRA

Die Talsperre Scheibe-Alsbach zählt zweifelsohne zu den idyllischsten Fleckchen im Landkreis Sonneberg. Doch Betreten, Baden, Befahren, Campen oder Grillen sind dort streng verboten.

 
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Die Talsperre ist kein Naherholungsgebiet, sondern eine Trinkwassertalsperre und erfüllt als solche eine lebenswichtige Funktion. Ihr Wasser dient nach Angaben von Landkreissprecher Michael Volk unmittelbar der Trinkwasserversorgung von Teilen der Bevölkerung in den Landkreisen Sonneberg, Hildburghausen und Saalfeld-Rudolstadt. So würden täglich rund 3500 Kubikmeter Trinkwasser für gut 10 000 Einwohner der kreisübergreifenden Rennsteigregion bereitgestellt, darunter auch für die Stadt Neuhaus am Rennweg.

Widerrechtlich genutzt

Bedauerlicher Weise komme es noch immer wieder dazu, dass die Trinkwassertalsperre Scheibe-Alsbach widerrechtlich und aller Verbotshinweise zum Trotz zum Baden und Campieren genutzt wird. Damit verbunden sei das Betreten und Befahren der wichtigen Schutzzone I sowie das Lagern, Grillen und Hinterlassen von Abfällen. Zudem komme es vor, dass auch mitgeführte Hunde die Talsperre zum Baden nutzen. Trotz Beschilderung, Bürgerinformation und Aufklärungsarbeit vor Ort durch die Thüringer Fernwasserversorgung und die untere Wasserbehörde des Landkreises Sonneberg sei es kaum möglich, das bestehende Badeverbot durchzusetzen, so der Sprecher. Häufig fehle bei den Erholungssuchenden die Einsicht, dass ihr Handeln zur Gefährdung der Trinkwasserqualität führe.

Wasser verunreinigt

Doch genau dies sei der Fall: Das Baden in der Trinkwassertalsperre sowie das damit verbundene Betreten des Uferbereichs sowie Befahren und Aufstellen von beweglichen Einrichtungen bergen das Risiko, dass das zur Trinkwassergewinnung genutzte Rohwasser verunreinigt werde und dementsprechend Schadstoffe und Krankheitserreger die Aufbereitung des Rohwassers zu Trinkwasser erschwerten, so Volk.

Darüber hinaus bestehe auch durch die Nutzung der Trinkwassertalsperre als Badesee für Hunde die Gefahr, dass Parasiten ins Trinkwasser gelangen könnten und hierdurch die menschliche Gesundheit gefährdet werde. Infolge des Befahrens mit Kraftfahrzeugen auf Wald- und Forstwegen bestehe darüber hinaus die Gefahr des Eintrags von wassergefährdenden Stoffen im Falle eines Unfalls oder einer Havarie, erklärte der Sprecher weiter.

Um das wertvolle Nutzgewässer noch besser vor diesen Risiken zu schützen, hatte der Landkreis Sonneberg in Abstimmung mit dem Trinkwasserversorger bereits im Jahr 2020 eine Allgemeinverfügung zum Schutz der Trinkwassertalsperre Scheibe-Alsbach erlassen. Sie gelte seitdem unbefristet und sei daher unbedingt zu befolgen.

Im ufernahen Geltungsbereich der besonders sensiblen Schutzzone I der Trinkwassertalsperre gelten demnach wesentliche Verbote. So sei das Betreten der Schutzzone außerhalb bestehender Wege sowie das Befahren oder Parken mit Kraftfahrzeugen jedweder Art untersagt. Des Weiteren seien auch das Baden, die Nutzung von Wasserfahrzeugen sowie das Aufstellen beweglicher Einrichtungen – wie zum Beispiel Strandmuscheln, Zelten oder Grilleinrichtungen – streng verboten.

Nur mit Berechtigung

Ausnahmen gelten nur für Personen, die eine vom Talsperrenbetreiber erteilte Berechtigung besitzen. Dieser Nachweis sei mitzuführen und der Wasserbehörde auf Verlangen vorzuzeigen, so der Sprecher.

Zur Durchsetzung der Allgemeinverfügung werden Kontrollen durchgeführt. Zuwiderhandlungen gegen die ausgesprochenen Verbote können als Ordnungswidrigkeiten mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

„Alle Bürgerinnen und Bürger werden daher daran erinnert, die Verbote einzuhalten und die lebenswichtige Funktion der Talsperre Scheibe-Alsbach für die Menschen unserer Rennsteigregion zu respektieren“, betonte Volk.

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