Ingolstadt - Nach der Verurteilung eines 24-Jährigen wegen einer tödlichen Autobahnraserei zu einer dreieinhalbjährigen Gefängnisstrafe wird das Urteil voraussichtlich vom Bundesgerichtshof überprüft. Wie ein Sprecher des Ingolstädter Landgerichtes am Mittwoch berichtete, haben neben der Staatsanwaltschaft auch der Nebenkläger sowie die Verteidiger des Rasers einen Revisionsantrag gestellt.