Tipps der Verbraucherberaterin Dreiste Versuche, Geld einzutreiben, „einfach aussitzen“

So sieht’s der Karikaturist. Foto:  

Mehrere Leute haben sich an die Verbraucherzentrale gewandt, weil sie Zahlungsaufforderungen von Inkassobüros erhalten haben – meist per SMS oder E-Mail. Um Druck zu machen, setzten dieGeldeintreiber häufig auf Schamgefühle.

 
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Bad Salzungen - Wenn es um Inkassoschreiben gehe, sagt Nadine Bellstedt, Beraterin der Verbraucherzentrale Thüringen in Bad Salzungen, handelten die Empfänger oft überstürzt und unüberlegt. Und da ihren Kenntnissen zufolge aktuell mal wieder auffällig viele Geldforderungen kursieren – die Beträge reichten von 100 Euro bis „nach oben offen“ –, gibt sie Tipps, was in solchen Fällen zu beachten ist.

Eine Variante sei: Die Leute würden per SMS oder E-Mail angeschrieben – „ohne jegliche Kontaktdaten der Verbraucher“, wie sie sagt. Die Empfänger würden auch nicht namentlich angesprochen beziehungsweise nur – falls dieser in der Mailadresse vorkomme – mit Vornamen. „Die meisten machen dann einfach den Fehler: Sie rufen dort an und dabei passiert es, dass sie ihre Kontaktdaten durchgeben.“ Richtig wäre, überhaupt nicht zu reagieren. „Auch nicht per Post antworten, weil dann haben die die Kontaktdaten – und das will man ja vermeiden“, sagt Nadine Bellstedt und rät: „Einfach aussitzen.“

Begründet würden die Inkasso-Forderungen häufig mit nicht beglichenen Rechnungen für Erotik-Dienstleistungen am Telefon. „Sexhotlines oder Datingportale, das sind so die Klassiker. Man will Druck, Schamgefühl erzeugen, das ist der Sinn“, weiß die Verbraucherschützerin aus Erfahrung.

Sollte aus dem Schreiben des Inkassobüros allerdings hervorgehen, dass dieses die Kontaktdaten hat, sei Ignorieren keine Option. Sinnvoll sei es, sich zunächst zu informieren, „ob dieses Inkasso in Deutschland überhaupt registriert ist, also Ansprüche stellen darf“. Das bekomme man heraus, wenn man den Namen auf der Internetseite www.rechtsdienstleistungsregister.de/ eingibt. Ist er dort aufgelistet, sollte man ein Antwortschreiben verfassen und in diesem um eine „stillschweigende Fristverlängerung“ bitten. „Am besten nimmt man einen Monat, damit man genug Zeit hat – und zu uns kommen kann“, sagt Nadine Bellstedt. Im Anschluss sei der Zahlungsaufforderung zu widersprechen.

„Wenn es ein nicht registriertes Inkasso ist, braucht man keine stillschweigende Fristverlängerung machen, der Zahlungsaufforderung dennoch widersprechen und darauf aufmerksam machen, dass sie gar keine Forderung aufmachen dürfen aufgrund der fehlenden Registrierung“, erklärt die Verbraucherberaterin.

Keinesfalls sollte man mit dem Inkassobüro eine Ratenzahlung vereinbaren. „Weil das ist dann wie ein Schuldeingeständnis.“

Wer sich 100-prozentig sicher sei, dass die Forderung unberechtigt ist, könne für eine Antwort auf die Musterschreiben, die sich für solche Fälle auf der Internetseite der Verbraucherzentrale (www.vzth.de) finden, zurückgreifen: Einfach runterladen und an den eigenen Fall anpassen.

Wichtig sei es auch, sich die IBAN des Geld-fordernden Absenders genau anzuschauen. „In vielen Fällen ist es keine deutsche Bankverbindung, da sollte man definitiv misstrauisch werden.“ Gleiches gelte, wenn die zur Zahlung aufgeforderte Person das Geld per Post schicken soll. Auf solcherlei Abzockversuche müsse man genauso wenig reagieren wie auf die Inkassoschreiben per SMS oder E-Mail ohne Kontaktdaten. „Das kann auch ein bisschen unangenehm werden, wenn die sich immer wieder melden. Aber wenn die merken, da kommt keine Reaktion, hören die irgendwann auf. Definitiv“, sagt Nadine Bellstedt.

Verbraucherberatung

Die Verbraucherberatungsstelle in Bad Salzungen befindet sich im Foyer des Mehrgenerationenhauses in der früheren Bahnhofshalle (Beratungsraum 2). Sie ist jeden ersten und dritten Dienstag im Monat von 10 bis 15 Uhr geöffnet; das nächste Mal am 17. August. Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend nötig: ((0361) 555 14 0 (montags bis donnerstags 9 bis 16 Uhr und freitags 9 bis 14 Uhr).

Auch eine Energieberatung ist hier wieder möglich. Die Terminvergabe erfolgt unter: ( (0800) 809 802 400 (kostenfrei). Termine für eine Beratung in Eisenach – an jedem zweiten und vierten Dienstag im Monat von 9 bis 16 Uhr – können vereinbart werden unter: ((0361) 555 14 0.

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