Tierseuche Vogelgrippe erreicht Landkreis Sonneberg

Am Speicher Rohof in der Gemeinde Föritztal sind Warnschilder vor der Geflügelpest bereits aufgestellt. Foto: Landratsamt Sonneberg

Bei einer verendeten Wildgans wurde die Geflügelpest nachgewiesen, teilte am Montagnachmittag das Landratsamt Sonneberg mit. Die zuständige Veterinärbehörde verweist auf geltende Schutzmaßnahmen, um eine Ausbreitung der Tierseuche einzudämmen.

 
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Bei einer verendeten Wildgans wurde die Geflügelpest nachgewiesen, teilte am Montagnachmittag das Landratsamt Sonneberg mit. Damit hat diese Krankheit den Landkreis erreicht. Die zuständige Veterinärbehörde verweist auf geltende Schutzmaßnahmen, um eine Ausbreitung der Tierseuche einzudämmen.

Bei einer am Kronacher Teich bei Oerlsdorf (Gemeinde Föritztal) tot aufgefundenen Kanadagans wurde durch das Friedrich-Loeffler-Institut kürzlich das hochpathogene Virus H5N1 nachgewiesen. Auf Grundlage des Befunds wurde im Landkreis insofern die Vogelgrippe oder Geflügelpest beim Wildvogel amtlich festgestellt. „Hierbei handelt es sich um eine hoch ansteckende Virusinfektion bei Geflügel und anderen Vögeln. Die Erkrankung führt zu erheblichen Verlusten in Geflügelhaltungen“, heißt es in der Mitteilung der Kreisverwaltung. Eine Ansteckungsgefahr für Menschen sei gering. Ein weiterer Verdachtsfall ergebe sich durch eine zweite verendete Wildgans, die am nahe gelegenen Speicher Rohof (ebenfalls Gemeinde Föritztal) aufgefunden wurde.

Seuche soll eingedämmt werden

Um eine Ausbreitung der Tierseuche einzudämmen und insbesondere die heimischen Geflügelhaltungen zu schützen, verweist die Veterinärbehörde wiederholt auf geltende Schutzmaßnahmen. So gilt die auf der Internetseite des Landkreises Sonneberg eingestellte Allgemeinverfügung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen vom 9. Dezember 2022 uneingeschränkt weiter fort. Hierin ist zum Beispiel festgelegt, dass örtliche Geflügelhalter zum Schutz der eigenen Bestände unter anderem den Besucherverkehr einschränken und an den Eingängen von Geflügelhaltungen Einrichtungen zur Schuhdesinfektion und zum Händewaschen vorhalten müssen. Ferner ist Schutzkleidung anzulegen und Gerätschaften sind regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren. Alle Geflügelhalter, die der Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben darüber hinaus die Haltung von Geflügel unverzüglich dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen.

Die Veterinärbehörde hat die Geflügelhalter im näheren Umkreis des Fundortes telefonisch sowie schriftlich kontaktiert und zum Schutz der Bestände auch Maßnahmen zur Einschränkung von örtlichen Geflügelschauen getroffen, heißt es aus der Behörde. Zudem wurden die Nahbereiche der betreffenden Gewässer des Kronacher Teichs und des Speichers Rohof als Fundorte der beiden verendeten Tiere mit Hinweisen beschildert. Denn die Wege rund um diese Gewässer werden rege von Spaziergängern sowie auch von Hundehaltern zum Gassi gehen genutzt. Hier soll unbedingt Abstand zu Wildvögeln gehalten werden, die auch nicht gefüttert werden dürfen. Hunde sollten zudem angeleint werden.

Schutz des Geflügels

Alle Bürger im Landkreis Sonneberg werden gebeten, verendetes Wassergeflügel wie Reiher, Wildgänse und Wildenten dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden (Telefon: 03675/871-590, E-Mail: veterinaeramt@lkson.de) und nicht zu berühren. Der Kontakt von Hunden mit toten Vögeln sollte unbedingt verhindert werden. Schuhe sollten nach dem Spaziergang gereinigt werden.

„Oberste Priorität hat der Schutz des Geflügels vor einem Eintrag in die Bestände. Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt, vor allem zu Wildvögeln, aber auch durch Kot, Einstreu, Gerätschaften, Kleidung und Schuhwerk. Deshalb bitten wir eindringlich darum, die Schutzmaßnahmen einzuhalten“, erläutert die Leiterin des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts, Dr. Bianca Milas.

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