Die Kriminalpolizei Suhl ermittelt hinsichtlich des Falles von Goßmannsrod wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. „Vor Ort wurden Spuren und Spurenträger sichergestellt“, so eine Sprecherin auf Anfrage. Zur Auswertung will sie „aus ermittlungstaktischen Gründen keine weitere Auskunft geben“.
Die Armbrust gilt nach Polizeiangaben laut Waffengesetz als Schusswaffe. Für den Erwerb und den Besitz gibt es allerdings keine waffenrechtlichen Erfordernisse. Der Erwerb sei jedoch erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres möglich, heißt es. Es sei keine Waffenbesitzkarte erforderlich, auch kein Waffenschein. „Für das Schießen mit einer Armbrust beispielsweise auf Schießständen muss eine Erlaubnis vorliegen“, erklärte die Polizei-Sprecherin weiter. „Fehlt diese, stellt der Verstoß eine Ordnungswidrigkeit dar.“ Das Schießen auf dem eigenen befriedeten Grundstück sei möglich, sofern der Schütze garantieren könne, dass die Bolzen das Grundstück nicht verlassen. Das Jagen mit einer Armbrust hingegen ist laut Landesjagdverband in Deutschland generell verboten.