Tierquäler bei Eisfeld Schaf mit Pfeil beschossen

Birgitt Schunk

Schock für einen Schäfer bei Goßmannsrod nahe Eisfeld: Ein Schaf wurde von einem Pfeil getroffen und verletzt. Die Polizei sucht nun den unbekannten Tierquäler.

 
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Wer hat das Schaf mit einem Pfeil beschossen? Foto: dpa/Nicolas Armer

Als dem Schäfer auffiel, dass ein Tier seiner Herde in Goßmannsrod bei Eisfeld (Kreis Hildburghausen) humpelte, brachte er es erst einmal in den Stall. So etwas kommt ab und an vor. Meist sind es Probleme an den Klauen, die dafür sorgen, dass ein Schaf Schmerzen hat und nicht mehr richtig läuft – etwa, wenn sich ein Dorn festgesetzt hat. Dann muss gehandelt werden. Doch beim näheren Hinsehen stellte sich im Stall heraus, dass die Klauen in Ordnung waren, das Tier aber im Brustbereich eine Fleischwunde hatte.

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„Das war schon ein Schock, als unser verantwortlicher Schäfer einen Pfeil im Körper des Tieres entdeckte“, sagt Vito-Benito Pfeiffer, der Leiter der Tierproduktion in der Milch-Land GmbH Veilsdorf. „Das Teil stammte wahrscheinlich von einer Armbrust.“ Der Pfeil hatte das Brustbein des Schafes durchbohrt. Das Tier hat die Attacke überlebt. Es wurde behandelt, die Wunde gereinigt. „Es frisst und säuft inzwischen – zum Glück.“ Doch damit ist für die Landwirte der Fall noch lange nicht erledigt. Der Betrieb hat Anzeige erstattet bei der Polizei. Die Beamten ermitteln. Der Vorfall ist schließlich kein „Dumme-Jungen-Streich“.

Auffällig war aus Sicht der Landwirte, dass der Koppelzaun vom Stromgerät bewusst getrennt worden war. Offenbar hatten der oder die Täter die Technik ausgeschaltet, um ohne Hindernis in die Herde mit 500 Muttertieren samt Nachwuchs sowie einigen Ziegen zu gelangen. „Etliche Pfähle waren umgebrochen, wahrscheinlich gab es große Unruhe, als der Schütze die Herde angriff“, mutmaßt Pfeiffer.

Doch Goßmannsrod war möglicherweise kein Einzelfall. Kurz danach soll ein ähnlicher Pfeil in Crock gefunden worden sein – separat und nicht im Körper eines Tieres, berichten die Landwirte. Und der Chef der Tierproduktion weiß, dass im Spätsommer bei Harras ein ebensolches Teil entdeckt wurde. Die Vermutung liege deshalb nahe, „dass der Täter aus der Region sein könnte“. Insofern hoffen die Landwirte jetzt auf die Mithilfe der Bevölkerung, um dem Treiben endlich ein Ende zu setzen – und Schlimmeres zu verhindern. „Das ist nicht nur eine absolute Quälerei und großes Leid für die Tiere – man fragt sich auch, wie weit solche Personen gehen, die mit derartigen Geräten unterwegs sind und um sich schießen“, sagt Pfeiffer. Auch Milch-Land-Geschäftsführer Silvio Reimann ist entsetzt. „Das ist abartig, auf was manche Menschen heute kommen und was in ihren kranken Köpfen abgeht“, sagt er. Der Betrieb will den Vorfall öffentlich machen, um die Leute zu sensibilisieren und für eine erhöhte Aufmerksamkeit zu werben.

Ob der Pfeil nun mit einer Armbrust oder einem Bogen abgeschossen wurde, ist aktuell Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen, heißt es aus Suhl. Im Zuständigkeitsbereich der Landespolizeiinspektion gab es in den letzten Wochen zwar keine ähnlich gelagerten Taten – dennoch ist es kein Einzelfall. Vor wenigen Jahren hatte die Agrargenossenschaft Queienfeld im Nachbarlandkreis Schmalkalden-Meiningen ein ähnliches Vorkommnis. Damals schoss ebenso ein Tierquäler vermutlich mit einer Armbrust auf eine Gruppe Lämmer. Zwei Tiere wurden schwer verletzt – eines musste von seinen Leiden erlöst werden. Zudem wurden zwei kleine Lämmchen, die gerade mal drei Tage alt waren, aus dem Pferch mitgenommen.

Die Kriminalpolizei Suhl ermittelt hinsichtlich des Falles von Goßmannsrod wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. „Vor Ort wurden Spuren und Spurenträger sichergestellt“, so eine Sprecherin auf Anfrage. Zur Auswertung will sie „aus ermittlungstaktischen Gründen keine weitere Auskunft geben“.

Die Armbrust gilt nach Polizeiangaben laut Waffengesetz als Schusswaffe. Für den Erwerb und den Besitz gibt es allerdings keine waffenrechtlichen Erfordernisse. Der Erwerb sei jedoch erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres möglich, heißt es. Es sei keine Waffenbesitzkarte erforderlich, auch kein Waffenschein. „Für das Schießen mit einer Armbrust beispielsweise auf Schießständen muss eine Erlaubnis vorliegen“, erklärte die Polizei-Sprecherin weiter. „Fehlt diese, stellt der Verstoß eine Ordnungswidrigkeit dar.“ Das Schießen auf dem eigenen befriedeten Grundstück sei möglich, sofern der Schütze garantieren könne, dass die Bolzen das Grundstück nicht verlassen. Das Jagen mit einer Armbrust hingegen ist laut Landesjagdverband in Deutschland generell verboten.