Tierische Untermieter Schwalbennester sind ganzjährig geschützt

Schwalben galten und gelten als Glücksbringer. Sie sind nützlich und gehören zum Ortsbild ländlicher Dörfer und Kleinstädte. Hausbesitzer sind jedoch nicht immer erfreut ob der Nester an der Fassade und der Verschmutzung durch die Hinterlassenschaften der Tiere.

 
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Im Frühjahr kehren die Schwalben aus ihren Winterquartieren in Afrika auch in den Wartburgkreis zurück. Das Umweltamt gibt jetzt in einer Pressemitteilung Tipps, zum Umgang mit den Tieren als „Untermieter“ und informiert darüber, was zu beachten ist.

Nach langen und kräftezehrenden Flügen von mehr als tausend Kilometern Länge brauchen die Schwalben ausreichend Insektennahrung. Dazu gehören auch solche Stechinsekten, die für den Menschen lästig sind. Dennoch fangen die Schwalben zumeist recht zügig mit dem Nestbau an oder besetzten Nester aus dem Vorjahr.

Während die Rauchschwalben in Ställen, Scheunen und in anderen zugänglichen Gebäuden ihre halb offenen Nestschalen bauen, nisten Mehlschwalben von außen an Gebäudefassaden unter Dachvorsprüngen. Sie leisten auch nach ihrem langen Zug Enormes: Sie sammeln in hunderten von Anflügen mit ihren kleinen Schnäbeln Schlamm, den sie so geschickt mit Speichel versetzen und an die Fassade kleben, dass am Ende in nur wenigen Tagen ein geschlossenes Nest mit Einflugloch entsteht. Das Bauwerk muss zuverlässig die Last der Jungen und der Elterntiere tragen können. Dafür muss aber ausreichend Schlamm verfügbar sein. Das wird den Schwalben in Trockenphasen und durch Versiegelungen und Befestigungen der Bodenoberfläche zunehmend zum Problem. Die Fassade muss außerdem so rau sein, dass der Schlamm an der Wand hält, und einen ausreichenden Dachvorsprung haben.

Spätestens nach dem Schlupf der Jungen gibt es durch den Kot der Nestlinge mitunter Probleme wegen der Verschmutzung der Hausfassaden. Hiergegen helfe das Anbringen sogenannter Kotbrettchen oder Kotbleche, die den Kot auffangen und so die Fassade schützen, rät das Umweltamt. Auch „Klebelösungen“ mit Kunststoffbrettchen seien möglich. Diese könnten in Fassadenfarbe gestrichen werden und seien so recht unauffällig.

„Die Bretter sind mindestens einen halben Meter oder mehr (je nach Dachvorsprung) unterhalb der Nester zu montieren, da der freie Anflug von unten für die Schwalben gewährleistet sein muss und die Vögel ansonsten darunter neu bauen“, heißt es weiter. Einfach Bretter unterhalb der Dachsparren anzunageln, löse das Problem nicht.

Mehl- und Rauchschwalben sind besonders geschützt. Da die Vögel ihre Nester in der Regel jährlich wiederkehrend nutzen, sind auch ihre Nester als Fortpflanzungs- und Ruhestätten ganzjährig geschützt und dürfen nicht entfernt werden, auch nicht im Winterhalbjahr. Schwalbenabwehr oder die Nestentfernung, zum Beispiel bei Fassadenrenovierungen, bedürfe der Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde im Umweltamt. Unzulässig sei auch das Anbringen von Baustellen- oder Aluminiumbändern, Netzen, Metallspikes oder anderen Abwehrmöglichkeiten, wenn die Fassade bereits von den Vögeln besiedelt war.

Die Naturschutzbehörde ist um unproblematische und unbürokratische Lösungen bemüht, die sich zumeist finden lassen, heißt es aus dem Amt: So könnten Kunstnester an unkritischen Stellen abseits von Fenstern und Türen angebracht und die Kolonie gegebenenfalls so verlagert werden.

Die halb offenen Napfnester für Rauchschwalben sowie die geschlossenen Nester mit Einflugloch für Mehlschwalben gebe es in Holzbetonausführung mittlerweile in vielen Bau- und Landmärkten, natürlich auch über das Internet, zumeist bereits ab einem Preis von 20 bis 25 Euro pro Nestpaar.

Gehen große Nistplätze von Mehlschwalben verloren, zum Beispiel durch den Abriss alter Gebäude, können beziehungsweise müssen als Ausgleich Schwalbenhäuser errichtet werden. Solche stehen im Wartburgkreis mittlerweile etwa in Unterbreizbach, Schweina, Unterrohn, Kaiseroda und Wenigenlupnitz. Das Schwalbenhaus in Berka/Werra wurde schon vor über zehn Jahren in privater Eigeninitiative errichtet.

Nur wenn die vorhandenen Brutstätten der Schwalben effektiv geschützt werden und ausreichend Insektennahrung vorhanden ist, ist deren Erhaltung möglich. Während Rauch- und Mehlschwalbe in Thüringen (noch) nicht auf der „Roten Liste“ der gefährdeten Arten geführt werden, steht die Rauchschwalbe bundesweit in der „Vorwarnliste“, die Mehlschwalbe gilt in der Kategorie 3 als „gefährdet“.

Bei Fragen und zur Information ist die Kreis-Naturschutzbehörde unter Telefon 03695/61-6701 zu erreichen.

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