Mehl- und Rauchschwalben sind besonders geschützt. Da die Vögel ihre Nester in der Regel jährlich wiederkehrend nutzen, sind auch ihre Nester als Fortpflanzungs- und Ruhestätten ganzjährig geschützt und dürfen nicht entfernt werden, auch nicht im Winterhalbjahr. Schwalbenabwehr oder die Nestentfernung, zum Beispiel bei Fassadenrenovierungen, bedürfe der Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde im Umweltamt. Unzulässig sei auch das Anbringen von Baustellen- oder Aluminiumbändern, Netzen, Metallspikes oder anderen Abwehrmöglichkeiten, wenn die Fassade bereits von den Vögeln besiedelt war.