Wegen überlasteter Gerichte sind seit 2010 zwölf mutmaßliche Kriminelle vorläufig wieder auf freien Fuß gekommen. Dabei sei es um Vorwürfe wie Raub, gefährliche Körperverletzung, Erpressung, Drogenhandel und Bandenhehlerei gegangen, teilte ein Sprecher des Justizministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Laut Gesetz darf eine Untersuchungshaft nicht länger als ein halbes Jahr dauern - bis dahin muss der Gerichtsprozess beginnen. Die Frist kann in Ausnahmen vom Oberlandesgericht verlängert werden.

«Es handelt sich um extrem wenige Fälle», erklärte Justizminister Dieter Lauinger (Bündnis 90/Grüne). «Wir versuchen, auch diese Ausnahmesituationen weiter zu reduzieren. Allerdings lassen sie sich auch nie ganz ausschließen.» Der Personalbedarf an den Gerichten werde regelmäßig geprüft. Demnach ist die Zahl der Richter an hiesigen Amts- und Landgerichten «auskömmlich». Eine grundsätzliche Überlastung gebe es nicht.

Dass es dennoch zu solchen Fällen komme, in denen die mutmaßlichen Verbrecher aus der U-Haft entlassen werden, liege etwa an Erkrankungen von Richtern oder einer unvorhergesehenen Häufung langwieriger Prozessen an einem Standort, hieß es. Auch mit einer Personalreserve sei dies nicht zu verhindern. Bei Engpässen werde am jeweiligen Gericht versucht zu reagieren - etwa indem Richter abgeordnet werden, der Geschäftsverteilungsplan geändert oder Hilfskammern eingerichtet werden. dpa