In einem Fall bestehe der Verdacht, dass gegen das Mindestlohngesetz verstoßen wurde, wie das Hauptzollamt Erfurt am Montag mitteilte. Zwei Verfahren beziehen sich demnach auf den Verdacht, dass Arbeitgeber gegen die Sofortmeldepflicht verstoßen haben oder Menschen ohne Arbeitsgenehmigung beschäftigten.