Es gibt Neuheiten, die kommen im äußerst schlichten Gewand daher. So wie das neueste Kind, das die Politik dem Gesundheitssystem geschenkt hat. Es hört auf den Namen Sozialgesetzbuch V, Paragraf 11 b, Absatz 6 neu. Dahinter verbirgt sich der Versuch der Politik, wieder so etwas wie Konkurrenz in den Markt der gesetzlichen Krankenversicherung zu bringen. Ein Gedanke, der vor drei Jahren mit dem Einheitsbeitragssatz zum Gesundheitsfonds eigentlich abgeschafft worden war.
Thüringen Wieder ein bisschen mehr Konkurrenz
Von Jolf Schneider 11.01.2012 - 00:00 Uhr