Wie aus der am Mittwoch vom Bundesamt für Justiz in Bonn veröffentlichten Statistik hervorgeht, betraf die Überwachung 279 Anschlüsse. 2017 waren es 360 gewesen. Auch die Zahl der Ermittlungsverfahren, in denen Gerichte Überwachungsmaßnahmen anordneten, ging von 119 auf 108 zurück.

Mit Abstand am häufigsten - in 183 Fällen - kam die Überwachung in Verfahren zu Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zum Einsatz. Bundesweit stieg die Zahl der überwachten Festnetz-, Mobilfunk- oder Internetanschlüsse im gleichen Zeitraum um 4,4 Prozent auf 19 474. Die Zahl der gerichtlichen Anordnungen sank hingegen um 9,3 Prozent auf 5104. dpa