Weimar/Ilmenau – Die Thüringer Hochschulen dürfen Studenten nicht exmatrikulieren, wenn sie den Verwaltungskostenbeitrag boykottieren. Das Thüringer Hochschulgesetz biete keine rechtliche Grundlage für dieses Vorgehen, urteilte gestern das Verwaltungsgericht in Weimar. Das Gericht gab damit einem Studenten aus Ilmenau recht. Der Mann hatte sich im Wintersemester 2007 zum Studium zurückgemeldet ohne neben dem regulären Semesterbeitrag auch den neu eingeführten Zuschuss zur Verwaltung in Höhe von 50 Euro zu überweisen. Die Hochschule hatte ihn daraufhin ausgeschlossen.