Müssen wir als Ehepaar eine Vorsorgevollmacht treffen oder reicht es, wenn man im Krankenhaus zum Beispiel Auskunft erhalten will, dass man verheiratet ist?

Das reicht streng rechtlich betrachtet nicht aus. Verheiratet sein heißt ja nicht, entmündigt zu sein. Wenn Sie sich also nicht gegenseitig durch eine Vorsorgevollmacht ermächtigen, dann kann es auch passieren, dass ein vom Gericht bestimmter Betreuer medizinische oder finanzielle Entscheidungen zu treffen hat. Deshalb ist es auch für Ehepartner wichtig, eine Vorsorgevollmacht zu haben.