Thüringen Verloren hat auch der Patient

Ein Termin beim Augenarzt ist schwer zu bekommen . Trotzdem darf dem Mediziner aber nicht vorgeschrieben werden, welchen Patienten der anzunehmen hat, urteilte jetzt das Thüringer Sozialgericht. Symbolfoto (die dargestellten Personen sind nicht mit den im Text geschilderten identisch): Rolf Vennenbernd/dpa Quelle: Unbekannt

Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen darf Patienten nicht mehr zwangsweise an ihre niedergelassenen Mediziner zuweisen. Das ist eine Klatsche für die Organisation. Doch verloren haben dabei eigentlich die Patienten.

 
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