Die Richter monierten mehrere Regelungen in dem Gesetz von Dezember 2010. Es dürfe nur noch bis Ende März 2015 angewandt werden, sagte der Vorsitzende Richter Hartmut Schwan. Danach müsse es neu gefasst werden. Bei der Entscheidung geht es um die staatlichen Zuschüsse für freie Schulen, zu deren genauer Höhe sich die Verfassungsrichter allerdings nicht positioniert haben.

Geklagt hatte die Landtagsfraktion der Grünen. Sie sah die Schulen in freier Trägerschaft durch die Ende 2010 beschlossenen Kürzungen in ihrer Existenz gefährdet. Dieser Einschätzung folgte das Verfassungsgericht allerdings nicht.

Eine Gefährdung dieser von der Verfassung geschützten Schulart sei von den Grünen und ihren Anwälten nicht nachgewiesen worden, sagte Richter Matthias Ruffert. Dagegen spreche auch, dass sich die Zahl freier Schulen in den vergangenen Jahren weiter erhöht habe und es keine Schließungen aus finanziellen Gründen gab.

Das Verfassungsgericht monierte jedoch unter anderem, dass der Gesetzgeber die Regelung der jährlichen Zuschüsse einer Verwaltungsvorschrift und damit dem Bildungsministerium überlassen habe. Die Schulen in freier Trägerschaft könnten die Höhe der Zahlungen des Landes damit nicht abschätzen.

Thüringen zahlt freien Trägern nur noch 80 statt 85 Prozent der Mittel, die es pro Schüler an vergleichbaren staatlichen Schulen gibt. Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) hatte bereits vor dem Urteil Korrekturen angekündigt.

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts wollen die freien Schulen mehr Geld vom Land. «Ich glaube, wir brauchen ein Hilfspaket für 2014 und 2015, um die Finanzierungslücke zu schließen», sagte der Vorstandsvorsitzende der Evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland, Marco Eberl, am Mittwoch in Weimar. Er plädierte für jährlich zusätzlich zehn bis zwölf Millionen Euro mehr vom Land für die Schulen in freier Trägerschaft.

Etwa jeder zehnte Schüler in Thüringen lernt an einer Schule in freier Trägerschaft. dpa