Das entschied das Landesverfassungsgericht in Weimar am Dienstag. Es lehnte einen Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion ab, das vom Landtag 2015 gesenkte Mindestwahlalter bei der Entscheidung über die Landräte und Bürgermeister am 15. April nicht anzuwenden.
Thüringen Verfassungsrichter schmettern AfD-Eilantrag zum Wahlalter ab
Redaktion 20.03.2018 - 14:35 Uhr