Ein Hauptangeklagter wurde wegen gefährlicher Körperverletzung mit Nötigung zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, wie das Landgericht am Freitag mitteilte.

Weil das ganze Verfahren aber lange gedauert habe, wertete das Gericht bei der Urteilsverkündung am Donnerstag zwei Monate davon als bereits verbüßt. Die Mittäter erhielten wegen Beihilfe jeweils eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten.

Die drei Männer im Alter zwischen 31 und 39 Jahren hatten ihr Opfer vor gut drei Jahren durch Tritte und Schläge derart schwer verletzt, dass der Misshandelte einen Jochbeinbruch und Hämatome erlitt. Außerdem verlor der Mann, der damals eine Haftstrafe wegen fahrlässiger Tötung seiner Tochter absaß, bei der Attacke einen Teil seiner Sehkraft. dpa