Erfurt - Die Übergangsfrist, in der eine abgelaufene Tüv-Plakette noch bis zur Hauptuntersuchung genutzt werden kann, sei von zwei auf vier Monate verdoppelt worden, teilte das Thüringer Verkehrsministerium am Donnerstag in Erfurt mit.
Thüringen Tüv versäumt? Kulanzregelung gilt wegen Corona-Pandemie
Redaktion 07.05.2020 - 17:26 Uhr