Erfurt - Im Erfurter Prozess um den Tod eines jungen Mannes vor fast 22 Jahren hat die Staatsanwaltschaft für drei der Angeklagten eine Verurteilung wegen Mordes gefordert. Das Verfahren des vierten Mannes, der wohl nur als Fahrer bei dem brutalen Gewaltverbrechen dabei war, soll nach dem Willen der Anklagebehörde wegen Verjährung eingestellt werden. Eine Entschädigung für die Untersuchungshaft wurde jedoch abgelehnt.

Die Anklage wirft den Männern vor, 1994 den ehemaligen Geschäftsführer eines Kleidungsgeschäfts nach Tschechien verschleppt und getötet zu haben. Laut Gutachten lebte das Opfer noch, als es mit Benzin übergossen und angezündet wurde. Im Prozess vor dem Landgericht hatten alle vier Angeklagten geschwiegen.

Im Mittelpunkt des fünfstündigen Plädoyers stand am Samstag unter anderem die Aussage eines Angeklagten im Ermittlungsverfahren. Nach der Festnahme hatte er demnach Täterwissen offenbart. Außerdem gehen die beiden Staatsanwälte davon aus, dass die Taten bereits in Erfurt geplant wurden.

Bei drei der Angeklagten muss nach Auffassung der Staatsanwaltschaft die sogenannte rechtsstaatliche Verzögerung berücksichtigt werden, da von August 2012 bis Januar 2014 nicht weiter ermittelt worden war. Ein bei der Tat 19-Jähriger soll nach dem Willen der Staatsanwälte für achteinhalb Jahre in Haft. Bei ihm soll Jugendstrafrecht angewendet werden. Für den mutmaßlichen Haupttäter wurde eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Er habe eine erhebliche Brutalität an den Tag gelegt sowie heimtückisch und zur Verdeckung einer Straftat gehandelt. Für den dritten Angeklagten wurde wegen Mittäterschaft eine Haftstrafe von 13 Jahren und sechs Monate beantragt. Zu seinen Gunsten wurde seine Aussage im Ermittlungsverfahren gewertet, die eine zentrale Rolle bei der Aufklärung gespielt habe.

Der Prozess hatte vor fast einem Jahr begonnen - mehr als 20 Jahre nach dem gewaltsamen Tod des 20-Jährigen. Der junge Mann war damals von seiner Mutter als vermisst gemeldet worden. Das Verfahren wurde jedoch später eingestellt, weil es ohne Leichenfund keinen Hinweis auf ein Verbrechen gab. Die Ermittlungen waren erst wieder aufgenommen worden, als sich die Freundin eines mittlerweile gestorbenen Komplizen der Polizei offenbart hatte.

Der Prozess soll in zwei Wochen (27. Februar) mit den Plädoyers der Nebenklage und der Verteidigung eines Angeklagten fortgesetzt werden. Ein Urteil könnte es Ende April geben, sofern die Verteidigung keine neuen Beweisanträge stellt. dpa