Erfurt - Ob auch Solo-Selbstständige wie etwa freischaffende Künstler oder selbstständige Handwerker von solchen Zahlungen profitieren werden, ließ er offen. „Die Details werden wir ausarbeiten“, sagte er. Vor allem aber richte sich sein Blick auf Unternehmen im klassischen Sinn, also beispielsweise GmbHs.