Erfurt - Thüringens Kommunen haben auch im vergangenen Jahr tausendfach Daten aus den Melderegistern an Interessierte weitergegeben. Das geht aus eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa hervor. Allein in Gera nahm die Stadt damit rund 40 000 Euro an Gebühren ein, wie eine Sprecherin mitteilte.
Der Betrag sei in den vergangenen Jahren auf einem gleich hohen Niveau geblieben. Das wären bei einer Gebühr von rund zehn Euro pro Anfrage knapp 4000 Vorgänge. Ähnlich sieht es in den anderen größeren Städten aus. Eine Statistik müssen die Kommunen im Freistaat aber nicht führen.
Immer mehr Bürger widersprechen zugleich ausdrücklich der Weitergabe ihrer Daten. Rund 70 000 Widersprüche sind demnach im Melderegister in Gera registriert - bei knapp 100 000 Einwohnern. In Erfurt gibt es rund 55 000 Widersprüche. Das Vorliegen eines Widerspruchs verhindere aber nicht die Weitergabe der Daten an andere Behörden, hieß es. Zahlen zu den Einnahmen für die Landeshauptstadt konnte eine Sprecherin nicht nennen. Diese würden gemeinsam mit anderen Einnahmen verbucht und nicht gesondert ausgewiesen.
In Mühlhausen wird pro Anfrage eine Gebühr von acht Euro fällig; bei einer erweiterten Anfrage sind es zehn Euro. Es werde keine Statistik über die Melderegisterauskunft erhoben, hieß es. Deshalb könnten auch keine Angaben zur Höhe der Einnahmen getroffen werden. Auch für Jena lagen keine Zahlen vor.
Anspruch auf Auskunft aus dem Melderegister haben zunächst alle Personen mit einem berechtigten Interesse. Das sind beispielsweise Krankenkassen, Landes- und Bundesbehörden oder Gerichte. Auch Rechtsanwälte und ganz allgemein Privatpersonen könnten die aktuelle Wohnanschrift von Bürgern erfragen, betonte die Fachdienstleiterin Einwohnerwesen der Stadt Erfurt, Diana Kölbel. Dabei würden die datenschutzrechtlichen Belange berücksichtigt. So könnte die Auskunft auch verweigert werden, wenn der Verdacht besteht, es könnte sich um Direktwerbung handeln.
2012 hatte der Bundestag ein neues Meldegesetz auf den Weg gebracht und damit heftige Proteste ausgelöst. Meldeämter sollten demnach Namen und Adressen ohne ausdrückliche Einwilligung der Bürger zu Werbezwecken an Firmen weitergeben dürfen. Bund und die Länder einigten sich schließlich auf einen Kompromiss, wonach Meldeämter Namen und Adressen nur dann zu Werbezwecken an Firmen weitergeben dürfen, wenn die Betroffenen dem ausdrücklich zustimmen.
Thüringens Landesdatenschutzbeauftragter Lutz Hasse, sieht in der fehlenden Statistik-Pflicht bei den Auskünften aus dem Melderegister kein Problem. «Das ist derzeit eine der ruhigsten Ecken in Bezug auf den Datenschutz», sagte er. Grundsätzlich sei es aber wünschenswert, eine Einwilligungs- statt einer Widerspruchslösung zu finden. Dann müsse die Behörde erst das Einverständnis zur Weitergabe einholen. Aktuell sei der Bürger in der Pflicht, aktiv zu werden, betonte Hasse. Ohnehin seien Daten auch über andere Wege zu beschaffen, etwa via Facebook oder dem Telefonbuch. dpa