Das Gericht erklärte mit seiner am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung eine Mittelkürzung der EU-Kommission für nichtig. Die Kommission hatte sich auf «Unregelmäßigkeiten» berufen. Das Gericht entschied aber, dass die EU-Kommission beim Erlass ihrer Beschlüsse dazu entscheidende Fristen verletzt habe.

Thüringen hatte nach den Beschlüssen die Mittel bereits wieder zurückgezahlt. Die aktuelle Entscheidung komme nun völlig überraschend, sagte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums. dpa