Goldbach/Suhl - Nur mit einem Schlafanzug bekleidet ist ein 59-Jähriger in Goldbach zu einem Einkaufsmarkt gefahren. Die auffällige Fahrweise und seine ungewöhnliche Kostümierung hatte Zeugen dazu bewogen, die Polizei zu informieren.

Die Beamten konnten trafen den Mann schließlich in seiner Wohnugn an. Ein Test ergab einen Atemalkoholwert von fast zwei Promille. Der Blutentnahme im Krankenhaus wollte sich der 59-Jährige schließlich entziehen und versuchte zu flüchten. Die Polizei musste ihm Handschellen anlegen. Gegen ihn wurden letztlich Anzeigen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gefertigt. Seinen Führerschein ist er auch los.

Knapp daneben ist auch daneben: Mit 0,56 Promille Alkohol im Blut ist eine 22-jährige Autofahrerin in Suhl in der Nacht zum Samstag in der Friedrich-König-Straße von der Polizei erwischt worden. Statthaft sind gerade noch 0,5 Prozent, wie die Polizei am Sonntag mitteilte. Bei einem 41-jährigen Fahrer wurden in der Nacht zum Sonntag in der Schneekopfstraße 0,64 Promille festgestellt. Beide erwartet nun ein Bußgeldverfahren und ein Fahrverbot. Die Polizei hatte angekündigt, in der Karnevalszeit besonders intensiv auf Alkohol hinter dem Steuer zu kontrollieren.
Am Rosenmontag erreicht die „Fünfte Jahreszeit“ ihren Höhepunkt. Bier, Wein und Hochprozentiges gehören für viele Narren zum Karneval dazu. Doch wer mit Alkohol im Blut an den närrischen Tagen unterwegs ist, sollte das Auto oder Fahrrad stehen lassen und öffentliche Verkehrsmittel oder das Taxi nutzen, warnt der ADAC.
Individuelle Faktoren wie Gewicht, Geschlecht und Tagesform können die Wirkung von Alkohol erheblich beeinflussen. 0,5 Promille sind schnell erreicht. Laut aktuellem Bußgeldkatalog droht bereits beim ersten Verstoß bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr ein Fahrverbot von einem Monat, zusätzlich 500 Euro Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg.
Häufig unterschätzt werden der Restalkohol und die rechtlichen Folgen am Tag nach dem Feiern. Pro Stunde baut der Mensch im Schnitt nur 0,1 Promille Alkohol im Blut ab. Schon ab 0,3 Promille und auffälligem Fahren müssen Autofahrer den Führerschein abgeben und es droht eine empfindliche Geldstrafe.
Cornelius Blanke vom ADAC Hessen-Thüringen empfiehlt: „Entgegen der weitläufigen Meinung schafft eine üppige Mahlzeit keine Grundlage für den Alkoholgenuss. Sie kann ihn bestenfalls verzögern. Auf der sicheren Seite ist, wer Alkohol am Steuer vermeidet. cob/oa