Erfurt/Weimar - Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat einen Eilantrag der Thüringer AfD abgelehnt, mit dem sich die Landtagsfraktion der Partei mehr Redezeit in den kommenden Plenarsitzungen des Landtages erstreiten wollte. Ein möglicher Eingriff des Gerichtes in die Geschäftsordnungsautonomie des Landtages wiege schwerer als die möglichen Nachteile der Fraktion durch gekürzte Redezeiten, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts, die am Dienstag in Weimar verbreitet wurde. Die Richter verwiesen in diesem Zusammenhang auch darauf, dass die AfD eine entscheidende Gelegenheit nicht genutzt habe, sich mehr Redezeit zu verschaffen. Vertreter von Rot-Rot-Grün zeigten sich zufrieden mit der Entscheidung.