Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der am Donnerstag im Erfurter Landtag beraten wurde. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts in Jena vom April vergangenen Jahres konnten Mitglieder von Waldgenossenschaften ihre Anteile nicht mehr verkaufen, weil es keine ausreichende gesetzliche Grundlage für eine Umtragung im Grundbuch gab, wie das Thüringer Forstministerium erklärte. Mit der Novellierung des Gesetzes soll sich das ändern.

Thüringens Forstministerin Birgit Keller (Linke) sagte, die Änderung werde Rechtssicherheit schaffen: «Es besteht dringender Handlungsbedarf.» Nach Angaben ihres Ministeriums gibt es rund 550 000 Hektar Wald im Freistaat. Damit sind rund 34 Prozent der Landesfläche Thüringens mit Wald bedeckt. In Waldgenossenschaften werden nach Behördenangaben etwa 25 000 Hektar verwaltet.

Die CDU kritisierte vor allem die geplante Freigabe fester und befestigter Waldwege für Radfahrer und Reiter. Thüringens Wälder sollten nicht für alle möglichen Freizeitaktivitäten freigegeben werden, sagte der CDU-Abgeordnete Marcus Malsch im Landtag. «Der Beunruhigung des Wildes werden Tür und Tor geöffnet», sagte er.

Der forstpolitische Sprecher der Linke-Fraktion, Tilo Kummer, verteidigte diesen Aspekt des Gesetzes. «Viele Bundesländer haben eine solche Regelung», sagte Kummer und betonte, dass Reiter auch weiterhin nicht mitten durch den Wald reiten dürften. Das bisherige Verbot bezeichnete Kummer als «nicht vernünftig».

Der bisherige Entwurf der Regierungskoalition enthält auch Regelungen mit Blick auf den Klimawandel. Demnach würden Besitzer verpflichtet, ihren Wald daran anzupassen, indem sie geeignete Baumarten «vor allem in reine Fichtenwälder» einbringen müssten. Der Grünen-Abgeordnete Roberto Kobelt sagte, Thüringens Wälder seien wegen des Klimawandels in Gefahr. «Wir können uns keine monotonen Waldgebiete mit Fichten mehr leisten», sagte er. Der Entwurf sieht vor, dass auch eine finanzielle Unterstützung des Landes für diese Aufgabe gesetzlich festgeschrieben wird.

Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Forstministerin Keller betonte, dass ein Gesetz einen Ausschuss nicht so verlassen müsse, wie es in den Landtag eingebracht wurde.