Erfurt - Innenminister Holger Poppenhäger (SPD) hat das geplante Vorschaltgesetz zur Gebietsreform gegen Kritik der Landkreise verteidigt. "Bevor die Landesregierung dem Landtag einen Gesetzentwurf vorlegt, wird selbstverständlich auch die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Gesetzes geprüft", sagte Poppenhäger unserer Zeitung. Artikel 92 der Thüringer Verfassung "sieht ausdrücklich vor, dass das Gebiet von Landkreisen aufgrund eines Gesetzes geändert werden kann". Hier habe der Gesetzgeber "eine politische Entscheidungsbefugnis".