Bei seinem Urteil berücksichtigte das Gericht am Donnerstag auch eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt des Mannes, wie am Freitag mitgeteilt wurde. Sowohl der Angeklagte wie auch die Staatsanwaltschaft hätten angekündigt, Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen zu wollen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung, die Verteidigung einen Freispruch gefordert.

Nach Auffassung des Gerichts hatte sich der Beschuldigte während vereinbarter Therapiestunden zwei Patientinnen sexuell genähert. In einem Fall sei es zu unsittlichen Berührungen und anzüglichen Äußerungen gekommen, im zweiten Fall habe der Mann seine Patientin sexuell bedrängt. Während der Angeklagte den ersten Fall leugnete, gab er den Angaben zufolge im zweiten Fall an, dass es sich so abgespielt haben könnte, wie von der Betroffenen geschildert. dpa